Schutz Ihres Einkommens

Schutz Ihres Einkommens

„Gesundheit ist zwar nicht Alles - aber ohne Gesundheit ist Alles Nichts!“
[Arthur Schopenhauer, dt. Philosoph, 1788 - 1860]

Ihr Einkommensschutz, ein Gedankenspiel

Stellen sie sich bitte einmal vor, daß Sie eine "Geld-Druck-Maschine" haben und diese ihnen genau einmal im Monat 2000€ ausdruckt, immer zum ersten einen jeden Monats, wie klingt das für Sie? Dass ist doch wunder bar oder?

Doch so eine Maschine muss natürlich jeden Monat gewartet und neu befüllt werden, überlegen sie bitte einmal, was sie bereit wären in die Wartung Ihrer eigenen "Geld-Druck-Maschine" zu investieren, die ihnen jeden Monat Jahr für Jahr 2000€ ausdruckt,
vielleicht  50€ bis 100€ oder sogar 200€ - das klingt doch alles fair, einverstanden?

 
Und jetzt möchte ich sie wieder zurück in die Realität holen, die berühmte "Geld-Druck-Maschine" sind Sie, Ihr Körper und Ihr Geist. Wahrscheinlich stehen sie jeden Tag auf um zur Arbeit zu fahren um an einem bestimmten Tag im Monat Ihren Lohn zu erhalten, richtig?

Doch was ist wenn sie aufgrund von "Körperlichen oder Psychischen Erkrankungen" auf einmal nicht mehr arbeiten können und Ihre "Geld-Druck-Maschine" versiegt?
  • 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber 100% Ihres Lohns
  • 72 Wochen Krankengeld von Ihrer Krankenkasse
    Eigentlich 78 Wochen doch die 6 Wochen Lohnvorauszahlung werden mit berücksichtigt
    ca. 79% Ihres Nettogehaltes, das sind ca. 21 % weniger als vorher
  • nach der 78. Woche sind Sie immer noch krank oder Ihre Krankenkasse sagt schon vor der 78. Woche,
  • daß Sie erwerbsunfähig sind, bucht Sie aus und verwaist Sie an die Rentenkasse, was dann? 
    Sollten Sie in dieses Zeit nicht gesund werden, laufen sie Gefahr in die Sozialhilfe abzurutschen.

Sie sehen ihre "Geld-Druck-Maschine" kann Sie bis zu 78 Wochen "künstlich am Leben gehalten werden
Doch was ist wenn Ihre Maschine irreparabel den Geist aufgibt? Was für ein Albtraum!

Ich möchte "den Teufel jetzt nicht an die Wand malen" dennoch sprechen die Statistiken leider für sich, denn jede vierte bis fünfte Person wird im Laufe ihres Berufslebens dauerhaft beziehungsweise teilweise berufsunfähig.
  • Die meisten Ursachen sind:
    Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
    Erkrankungen des Herzens und der Gefäßsysteme
    Multiple Sklerose (MS)
    Psychische Leiden
    Unfälle
    Nervenkrankheiten
Dann wären Sie im Falle der Fälle Sozialhilfe-Empfänger, rechnen Sie doch einmal für Sich aus was es bedeuten würde wenn Sie drei Jahre nicht arbeiten könnten, können Sie dann Ihren Lebenstandard halten?  

Und genau hier kommt der "Schutz Ihres Einkommens" ins Spiel, doch Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es und welche ist die richtige für sie.
Zur Absicherung der Arbeitskraft gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten:

Berufsunfähigkeits-Versicherung

Rentenleistung
Leistung in Form einer Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Die wichtigste Versicherung überhaupt, meist ist die Lebensqualität vom Einkommen abhängig, schützen sie es.
Achtung bei abstrakter Verweisung in den Vertragsbedingungen

Schwere Krankheiten Versicherung 

Einmal-Leistung
Leistung in Form einer Einmalzahlung für Bestimmte Krankheiten wie z. Bsp.  Krebs

Grundfähigkeits-Versicherung

Rentenleistung
Die Grundfähigkeit ist unter anderem ein Top- Angebot für Arbeitnehmer/innen, die beruflichen Tätigkeiten nachgehen,
die bei der Berufsunfähigkeitsvers. in ungünstige Berufsgruppe eingestuft werden und daher extrem hohe Beiträge zahlen müssen wie zum Beispiel:
Handwerker, LKW-Fahrer, Erzieherinnen, usw..
Die Grundfähigkeits-Versicherung leistet in Form einer Rente,  wenn vertraglich festgelegte Fähigkeiten
beeinträchtigt sind wie bspw.
-eigenverantwortliches Handeln / Gehen / Treppensteigen / Autofahren
- Sprechen / Hören / Sehen / Sitzen / Stehen / Gebrauch eines Armes / Beines / Knien, Bücken

Erwerbsunfähigkeits-Versicherung

Rentenleistung
Leistung in Form einer Rente wenn gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann.

Achtung, bitte nicht verwechseln mit der Erwerbsminderungsrente der gesetzl. Rentenversicherung!
Denn diese  sog. Erwerbsminderungsrente leistet nicht berufs- oder leistungsgebunden, sondern nach "gut dünken" ob jemand nicht mehr als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann...wenn dies tatsächlich attestiert wird, gibt es eine Rente, die fast immer weit unter 800€ liegt! Selbst eine Rente wg. voller Erbersminderung (Sie können nichtmal mehr 3 Stunden pro Tag bspw. als Pförtner arbeiten) reicht meistens nicht aus!

Meinen Sie, das Ihr gedanklicher Wert für Ihre "Geld-Druck-Maschine" in etwa hinkommt für "Ihre eigene Absicherung" und wussten Sie bereits, daß Sie Ihre eigene Pflegeversicherung in den meisten Tarifen direkt mitversichern können? 

Sind Sie neugierig?

deutschlandweite Beratung durch Marcus Sting

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